Rentenberatung für Privatpersonen

Rentenberater erteilen nicht nur Auskunft, sie beraten auch fachkundig, ausführlich und für jedermann verständlich. Ich übernehme für Sie gern das komplette Rentenpaket von der Antragstellung bis zur Bescheidprüfung, wobei ich Sie selbstverständlich durch den Dschungel des Rentenrechts geleite und Sie z.B. auf den optimalen Einstieg in die Altersrente vorbereite.

Aber auch  bei drohender oder vorhandener Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung ist eine Beratung durch einen unabhängigen Berater oftmals für den Verlauf eines Rentenverfahrens wegen Erwerbsminderung von großer Bedeutung. So kann u.a. durch einen qualifizierten Rentenantrag mitunter ein Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage vermieden werden.

Auch ein Antrag auf eine Hinterbliebenenrente ist für die Betroffenen nicht einfach. Gern komme ich in einer solchen Situation auch zu Ihnen ins Haus.

Sie bekommen meine Unterstützung bei:

  • Klärung rentenrechtlicher Zeiten einschl. EG-Recht, Fremdrentengesetz, Beitrittsgebietsrecht
  • Beitragsangelegenheiten
  • Versorgungsausgleich, Abänderungsverfahren
  • Rentenverfahren (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten)
  • Altersteilzeit
  • Schwerbehindertenrecht.
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung  (Berufsgenossenschaften) – Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozialgerichte, Landessozialgerichte)