Was ist ein Rentenberater?

  • Rentenberater sind gerichtlich zugelassen und geprüft
  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
  • für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • und unterliegen der Schweigepflicht

Das kann der Rentenberater für Sie tun

Rentenberater sind Experten, die den hohen Anforderungen eines sich rasch verändernden Sozialversicherungsrechts durch ständige Weiterbildung gewachsen sind. Die immer komplexere Rechtsmaterie macht es immer schwieriger, die eigenen Rentenansprüche zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen.

Rentenberater haben jedoch nicht nur die Aufgabe, Sie in den Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten, die sich aus der “Rente” ergeben, sondern beraten auch in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts, wenn diese im Zusammenhang mit einer Rente stehen.

Der Begriff “Rente” beschränkt sich nicht allein auf alle Angelegenheiten in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung: Auch auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsständischen Versorgung, der Beamtenversorgung, der Künstlersozialversicherung und weiterer Altersversorgungssystemekommt Ihnen die Unterstützung durch Rentenberater zugute.